Wiederrufsrecht

Die Einzelunternehmen inovelop IT-Solutions, Lukas Mühle werden in den folgenden Absätzen kurz Inovelop genannt.

1. Geltungsbereich der AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) von Inovelop gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die Inovelop dem Auftraggeber erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Inovelop nimmt Aufträge bzw. schließt Verträge nur unter Anwendung dieser AGB an/ab. Der Auftraggeber akzeptiert diese AGB mit dem Vertragsabschluss. Sollten die AGB von Inovelop mit den AGB des Auftraggebers in Konflikt stehen, dann erfolgt dennoch, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, der Vertragsabschluss gemäß den AGB von Inovelop. Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail bekannt gegeben. Der Auftraggeber hat Inovelop unverzüglich über jede Änderung seiner E-Mail- oder Wohn- bzw. Geschäftsadresse zu verständigen. Erfolgt binnen vier Wochen kein Widerspruch (schriftlich oder per E-Mail) seitens des Auftraggebers, gelten sie als akzeptiert.

2. Preise und Zahlungsmodalitäten

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegten Entgelte. Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer. Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Entgeltes und allfälliger damit zusammenhängender Nebenspesen im Eigentum von Inovelop. Webseiten werden erst nach vollständiger Bezahlung des Entgeltes ins Internet gestellt. Soweit nichts anderes vereinbar ist, sind Zahlungen sofort mit Rechnungslegung ohne jeden Abzug zuleisten. Die Entgelte für die von Inovelop reservierten Domains und Webspaces sind jährlich im Voraus zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist Inovelop berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere für Mahnung, Inkasso und außergerichtliche Anwaltskosten, sowie 10 % Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Weiters ist Inovelop bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen bis zur vollständigen Bezahlung, nach Mahnung und Setzung einer Nachfrist, auszusetzen. Dadurch wird der Auftraggeber jedoch nicht von seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die ursprünglichen Rückstände, noch für die im Zeitraum der Aussetzung laufenden Beträge. Als zusätzlichen Schritt behält sich Inovelop das Recht vor, die Webseite des Auftraggebers wieder aus dem Internet zu nehmen.

3. Rechte und Pflichten von Inovelop

Inovelop erfasst die Daten der Auftraggeber (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw.) elektronisch und führt Aufzeichnungen über eingegangene Zahlungen sowie in Rechnung gestellte Beträge. Die Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet. Diese Daten dürfen zur Behebung technischer Mängel und zur Unterstützung für die von Inovelop angebotenen Dienste verwendet werden. Diese Daten werden weder ausgewertet noch über das technisch notwendige Mindestmaß hinaus zwischengespeichert. Der Auftraggeber erklärt sich mit den beschriebenen Anwendungen seiner Daten einverstanden. Inovelop ist berechtigt, auf der für den Auftraggeber erstellten Webseite einen kleinen Link zur Webseite von Inovelop anzubringen. Weiters ist Inovelop berechtigt, die Webseite des Auftraggebers als Referenz auf der eigenen Webseite anzubringen. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die gewünschte Ausführung des Auftraggebers unmöglich ist, ist dies unverzüglich mit dem Auftraggeber zu besprechen. Entweder erfolgt eine Änderung der Leistungsbeschreibung vom Auftraggeber oder Inovelop ist berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Auftraggeber die bisher entstandenen Kosten zu tragen.

4. Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Inovelop vollständig schad- und klaglos zu halten, falls dieser wegen der vom Auftraggeber unter Benutzung der vertragsgegenständlichen Dienste in den Verkehr gebrachten oder in Anspruch genommenen Inhalte zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich belangt wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung, durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb, dem Pornographiegesetz, dem Telekommunikationsgesetz oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung. In diesem Falle behält sich Inovelop das Recht vor, derartige Inhalte aus der Webseite des Auftragsgebers zu nehmen bzw. die Webseite komplett vom Internet zu trennen.

5. Nutzungsbestimmungen

Die Nutzung der von Inovelop zur Verfügung gestellten Services durch den Auftraggeber ist nur im vertraglich vereinbarten Ausmaß gestattet, eine darüber hinaus gehende Nutzung ist unzulässig. Die Nutzung der Dienstleistungen von Inovelop durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Inovelop. Inovelop behält sich das Recht vor, Webseites von Auftraggebern, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass von ihnen Aktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für Inovelop oder andere Rechner sind, nach erfolgloser Aufforderung unverzüglich und ohne weitere Vorwarnung vom Internet zu nehmen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von Inovelop üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Auftraggeber verrechnet. Bei von Inovelop entwickelter Software steht das Urheberrecht, falls nicht anders vertraglich vereinbart, alleine Inovelop zu. Der Auftraggeber erhält nur das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts zu eigenen Zwecken zu verwenden. Falls nicht vertraglich anders vereinbart, erhält der Auftraggeber eine Lizenz der erstellten Software. Eine Verbreitung der Software durch den Auftraggeber, entgeltlich oder unentgeltlich, ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Jede Verletzung der Urheberrechte Inovelop’s zieht Schadensersatzansprüche nach sich. Die Anfertigung einer Kopie für Archivierungszwecke ist dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn diese Kopie in seinem Besitz bleibt und diese nicht gleichzeitig mit dem Original verwendet wird. Die Bearbeitung der von Inovelop gelieferten Software ist unzulässig, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Dekompilierung oder Disassemblierung der Software (Reverse Engineering) ist ebenfalls unzulässig.

6. Gewährleistung – Haftung – Haftungsausschluss Gewährleistung:

Für rechtzeitig geltend gemachte Mängel kann der Auftraggeber die Verbesserung oder den Austausch verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich sind oder für Inovelop mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wären. In diesem Fall kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung des Entgelts oder die Aufhebung des Vertrags fordern (letzteres nur sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt). Dasselbe gilt, wenn Inovelop die Verbesserung oder einen Austausch nicht oder nicht in angemessener Frist vornimmt, oder diese für den Auftraggeber mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären, oder wenn diese für den Auftraggeber aus triftigen, bei Inovelop liegenden Gründen, unzumutbar sind. Werden von Inovelop bestimmte Eigenschaften oder Tauglichkeiten für eine Verwendung zugesagt, haftet Inovelop für die Zusage nur, wenn diese Zusage schriftlich erfolgt. Aufgrund der Vielfalt von technischen Funktionalitäten übernimmt Inovelop keine Gewähr, dass etwaige Zusatzfunktionen von Drittherstellern alle funktionalen Anforderungen des erfüllen. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen, wenn nicht ausdrücklich von Inovelop ermächtigte Dritte, Software oder andere Waren warten bzw. ändern. Inovelop betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt der Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Inovelop übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben, weil dies nach dem Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann. Sollte jedoch die Webseite über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden nicht verfügbar sein, dann verlängert sich der Nutzungszeitraum für den Auftraggeber um diesen Zeitraum, bzw. werden keine Gebühren für diese Zeit verrechnet. Ausgeschlossen davon sind Störungen, die im öffentlichen Fernmeldenetz zwischen Teilnehmer und dem Inovelop-Server auftreten und Störungen, die in nationalen und internationalen Netzbereichen auftreten. Inovelop übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen, Hardware, Datenträger, unübliche Betriebsbedingungen, Störungen durch Software anderer Hersteller sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. Für Software, die durch den Auftraggeber oder Dritte weiterentwickelt wird, übernimmt Inovelop keine Gewährleistung. Haftung: Die Bestimmungen hinsichtlich Gewährleistung gelten sinngemäß auch für Schadenersatzansprüche wegen Mangels. Haftungsausschluss: Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Schäden aufgrund höherer Gewalt, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Vertragspartner oder Inovelop sind ausgeschlossen. Inovelop haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig von Inovelop verursachte Schäden. Inovelop haftet nicht für den Inhalt von Webseiten, übermittelten Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von Inovelop zugänglich sind. Inovelop haftet dem Auftraggeber nicht für Handlungen oder den Inhalt von Daten anderer Auftraggeber oder Dritter im Internet. Weiters übernimmt Inovelop keine Haftung für eventuelle Markenrechtsverletzungen der für den Auftraggeber registrierten Domains. Inovelop ergreift alle dem Stand der Technik entsprechenden, erprobten und marktüblichen Maßnahmen, um die gespeicherten Daten zu schützen. Inovelop ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiter zu verwenden.

7. Vertragsauflösung

Der Hostingvertrag kann jeweils am Ende eines Monats gekündigt werden. Ein offenes Guthaben für die restlichen Monate eines Jahres, welches bereits bezahlt wurde, wird von Inovelop im Falle einer ordentlichen Kündigung zurück überwiesen. Domains können nur bis zu 2 Monate vor Ablauf der Erneuerungsfrist schriftlich oder per e-Mail gekündigt werden. Als Stichtag gilt das Registrierungsdatum. Inovelop behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Wichtige Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist; der Auftraggeber gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB verstößt; über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs oder Vorverfahren eröffnet wird, oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; der Auftraggeber bei Vertragsabschluß unrichtige Angaben macht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis Inovelop vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätte; die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird; Bedenken die hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstanden sind und dieser trotz Aufforderung von Inovelop weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung oder Weiterführung der Leistung eine taugliche Sicherheit erbringt; Tritt der Auftraggeber vom Vertrag aus Gründen, die nicht von Inovelop zu verantworten sind, zurück, so gebührt Inovelop Schadenersatz in der Höhe des nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber ein pauschalierter Schadenersatz von 20% des Auftragswertes. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt Inovelop unbenommen. Im Falle der Vorauszahlung ist Inovelop daher berechtigt, bereits erhaltene Dienstleistungsentgelte zu behalten.

8. Allgemeine Bestimmungen Gerichtsstand:

Zur Entscheidung allfälliger Streitigkeiten über den Vertrag einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich das nach dem Sitz von Inovelop zuständige Gericht als vereinbart. Inovelop ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen Gericht zu belangen. Anzuwendendes Recht: Anzuwenden ist österreichisches Rechts. 9. Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt.